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Air Marin

Air Marin

Geschichte der Air Marin

Am 25. September 2019 stellte die deutsche Thomas Cook mit seinen Gesellschaften, auch international, einen Insolvenzantrag. Die Air Marin wurde somit ebenso abgewickelt. Der reguläre Betrieb wurde damals sofort eingestellt. Weitere Veranstalter wie Bucher Reisen, Öger Tours und Neckarmann Reisen gingen ebenso Konkurs. Eine Pauschal- oder Individualreise zu buchen war nicht mehr möglich. Der Schock war damals groß, da es für alle Urlaubsreisende sehr unverhofft und quasi über Nacht kam. Teils wurden die Reisenden am Flughafen von der Nachricht überrascht. Die weitere Lage für etwaige Entschädigungen waren erst einmal unklar. 

Alle Pauschaltouristen der Air Marin GmbH bekamen zügig einen schriftlichen Bescheid, dass sie einen Anspruch auf eine Entschädigung auf Basis des Sicherungsscheines haben. Der Urlaub fand zwar nicht mehr statt, doch sah es gut aus, dass der entstandene Schaden beglichen wird. Die Individualreisenden schauten sozusagen stattdessen in die Röhre. Sie blieben auf den Kosten ihrer Reise sitzen. In diesem Fall greift kein Sicherungsschein. Das Buchen einer Pauschalreise ist stets sicherer. Der Insolvenzverwalter sagte im Herbst 2019 schnell eine entsprechende Ausgleichszahlung für den Urlaub der Pauschalreisenden zu. 

Später stellte sich heraus, dass der Sicherungsschein der Air Marin nicht ausreichend für die entstandenen finanziellen Schäden war. 110 Millionen Euro war die Versicherungssumme des Sicherungsscheines für den Urlaub der Geschädigten. Mit dem Schein konnten nur 17,5 Prozent der betroffenen Urlauber entschädigt werden. Bei einer Pauschalreise wird mit der Unterschrift ein Sicherungsschein beim Buchen ausgestellt. Dieser sichert den Reisenden zu, dass bei einem nicht Stattfinden der Reise die entsprechende Entschädigungszahlung stattfindet. So sprang die Bundesrepublik Deutschland finanziell ein. Die Erleichterung war bei den Geschädigten groß. 

Bei einer Insolvenz eines Veranstalters kann die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr von den Reisenden in Anspruch genommen werden. Die Reiserücktrittsversicherung greift nur, wenn der Reisende aus persönlichen Gründen die Reise wie bspw. bei einer Krankheit nicht antreten kann. Eine Ausnahme stellt die Insolvenzversicherung dar. Diese ist unter Umständen über eine Kreditkarte gegeben. Es lohnt sich, bei dem Kreditkartenunternehmen sich über etwaige automatisch abgeschlossene Versicherungen zu erkundigen. Zwar kommt es nicht täglich vor, dass ein Reiseveranstalter in Konkurs geht, jedoch ist Vorsorge immer besser als Nachsorge. 

Seit dem 6. Mai 2020 wurde von der Bundesregierung Deutschland eine Abwicklungsstelle für die Geschädigten endlich eingerichtet. Die Geschädigten der Pauschalreisen konnten ihre Forderungen an dieser Stelle anmelden. Zum 15. November 2020 lief die Anmeldefrist für die Ansprüche aus der Insolvenz eingestellt. Wer bis dato keinen Antrag gestellt hatte, musste dann mit einer Ablehnung rechnen.



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